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ADAC: Antwort auf missglückte Pannenhilfe

Endlich hat der ADAC bezüglich der missglückten Pannenhilfe geantwortet. Ehrlich gesagt, hatte ich nicht mehr damit gerechnet, dass überhaupt eine Rückmeldung kommt. Doch vorbildlich hat man mir das Problem erklärt und sich vielmals bei uns entschuldigt.

Das reicht uns leider nicht aus, denn wir finden, dass man durchaus mehr hätte tun können, es jedoch einfach nicht wollte. Das ist für uns ein Kündigungsgrund aufgrund der mangelhaften Qualität des ADAC.

Die zensierte E-Mail hänge ich an.

Sehr geehrte XXX, vielen Dank für Ihre ausführlichen Schilderungen zum Pannenereignis vom 07.10.2023. Allen voran möchten wir uns zunächst bei Ihnen entschuldigen, dass wir Ihren Erwartungen an die Pannenhilfe nicht gerecht geworden sind. …

Gerne haben wir Ihre Rückmeldung zum Anlass genommen Ihre Eindrücke mit dem betroffenen Mitarbeiter intern auszuwerten und unsere Vorstellungen einer kompetenten und serviceorientierten Pannenhilfe noch einmal zu verdeutlichen.

Tatsächlich stellt eine Pannenhilfe an der Bremsmechanik oftmals eine Herausforderung dar, da eine unvollständige oder gar fehlerhafte Diagnose im schlimmsten Falle einen Unfall zur Folge haben könnte. Aus diesem Grund ist es mitunter sicherer den Schaden in einer Werkstatt vollständig prüfen zu lassen, da dort mehr Möglichkeiten und bessere Gegebenheiten als auf der Straße vorherrschen. Natürlich möchten wir jedoch nicht bestreiten, dass die letztendliche Fehlerbehebung auch auf der Straße möglich gewesen wäre. Hier hatte unser Mitarbeiter scheinbar leider nicht den „richtigen Riecher“, aber auch dank Ihrer Rückmeldung wird er in Zukunft den Bremssattel prüfen.

Im Bezug auf das Abschleppen möchten wir darauf hinweisen dass in Ihrer geltenden Plusmitgliedschaft zunächst immer das Abschleppen zur nächsten Fachwerkstätte versichert ist, bzw. sofern dort eine Reparatur nicht bis zum nächsten Tag erfolgen kann ein Anspruch auf Abschleppen an den Wohnort besteht. Unsere Pannenhelfer vor Ort können keine Zusatzkosten benennen, da die Kosten eines Abschleppvorgangs in jedem Fall individuell vom beauftragten Abschleppunternehmen berechnet werden. Sollten entsprechende Zuzahlungen anfallen meldet sich die beauftragte Firma im Vorhinein und informiert über die Kostenhöhe.

In der von Ihnen erwähnten Premium-Mitgliedschaft ist in der Tat ein Abschleppen zur Wunschwerkstatt bis zu maximal 100km Luftlinie Entfernung versichert und ein Upgrade auf diese Mitgliedschaft ist zu jeder Zeit möglich, jedoch werden die Ansprüche erst für jeden neuen Schadensfall ab dem Kalendertag nach Antragsstellung gültig; sprich: Ein bereits bestehender Schadensfall kann nicht rückwirkend höher versichert werden. Aus diesem Grund hat Ihnen der Mitarbeiter auch kein Upgrade vor Ort angeboten.

Wir möchten uns an dieser Stelle noch einmal bei Ihnen für die gemachten Erfahrungen entschuldigen und würden uns freuen, Sie zukünftig wieder vollumfänglich von den Leistungen des ADAC überzeugen zu können.

ADAC

Trotzdem finden wir, dass der ADAC hier vorbildlich reagiert hat und die notwendigen Schritte eingeleitet hat. Der Mitarbeiter wird demnächst genauer darauf achten, und vielleicht wird dieses Verfahren auch an andere ADAC-Mitarbeiter weitergegeben. So kann zumindest ausgeschlossen werden, ob es sich um den Bremssattel handelt oder nicht.

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Wir wollten dem ADAC-Mitarbeiter nichts Böses, dennoch empfanden wir seine Arbeit und die Art und Weise, wie er sie uns gegenüber geleistet hat, als mangelhaft. Als Laien waren wir enttäuscht vom ADAC.

Als enttäuschter Kunde wendet man sich an den Kundenservice, um solche Vorfälle anderen zu ersparen. Nun kann sicherlich jeder davon profitieren.

Dennoch haben wir heute unsere Kündigung verschickt und werden uns stattdessen einen Schutzbrief besorgen.

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