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GDL-Streik: Deutsche Bahn und Fahrkarten-Entschädigung

Während unseres gemeinsamen Urlaubs in Oberhof traf uns unerwartet, doch durch meine Erfahrungen mit Streiks der Deutschen Bahn vorhersehbar, dass die Deutsche Bahn bzw. GDL streikte. Die Auswirkungen waren weitreichend und abrupt: Wir konnten unsere Rückreise nicht wie geplant antreten, da die Züge stillstanden und wir dadurch unseren ICE 800 von Erfurt nach Berlin nicht nutzen konnten.

Unser Ticket, für das wir im Voraus bezahlt hatten, war unter diesen Umständen zwar nicht ganz nutzlos – da die Zugbindung aufgehoben wurde und man jeden Zug hätte nehmen können. Doch auch eine spätere Abreise würde nichts bringen, da die Streiks bis Montag, 29. Januar 2024, angekündigt waren. Unser Urlaub endete aber am Donnerstag, 25. Januar 2024.

Ohne andere unmittelbare Alternativen blieb uns also nichts anderes übrig, als flexibel zu reagieren. Letztendlich entschieden wir uns, ein Mietauto bei AVIS zu buchen, um die Heimreise antreten zu können. Diese unerwarteten Kosten von knapp 200 Euro und der zusätzliche Organisationsaufwand waren eine deutliche Mehrbelastung für uns als auch für unsere Freunde.

Um zumindest einen Teil dieser unvorhergesehenen Ausgaben zurückzuerhalten, habe ich bei der Deutschen Bahn einen Antrag auf Entschädigung gestellt. Dies ging relativ einfach, und mit nur wenigen Klicks war das erledigt – um ehrlich zu sein, hätte ich diesen Prozess bei der Bahn deutlich aufwendiger vorgestellt.

Doch nun heißt es Abwarten und Tee trinken, denn so ein Antrag kann schon bis zu einem Monat in Anspruch nehmen, bis ich erfahre, ob ich eine Rückerstattung erhalte. Doch die Hoffnung bleibt, dass der Kundenservice der Bahn die Unannehmlichkeiten der Reisenden anerkennt und entsprechende Schritte unternimmt, um die Situation zu entschädigen. Ich bleibe da optimistisch.

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